Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kleingedrucktes GROSS geschrieben

Vertragsgegenstand

Die Betreuerin von viva-la-vita verpflichtet sich, Ihre Wünsche und Interessen nach Ihrem besten Wissen und Gewissen zu erfüllen.

Die Unternehmungen, Ausflüge und Reisen werden genaustens organisiert und vertraglich detailliert festgehalten. Die Inhalte werden in einem speziellen individuellen Programm zusammengestellt, welches der Klient zum Voraus gut heißt. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt,  wenn diese von der Betreuerin akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

 

 

Beratung

Informationen über die Dienstleistungen entnehmen Sie den Broschüren oder dem Internet.

Das Erstgespräch erfolgt telefonisch oder persönlich ( 1 Stunde ist unentgeltlich inkl. Anreise).

Ist mehr Zeit erforderlich, wird diese als Beratungsgespräch abgerechnet. Die Beratung erfolgt im Büro in Küssnacht am Rigi, telefonisch oder in den privaten Räumlichkeiten des Klienten. Die Gespräche werden pro angefangene halbe Stunde berechnet.

Werden mehr Beratungen vor Ort erwünscht wird die Reise Zeit à Fr.50.- + Fr. 0.8 /km für die Anreise berechnet.

 

Auftragsbestätigung

Der Klient entscheidet sich erst nach der Offerterstellung (Fr.150) ob das Vorhaben durchgezogen wird. Danach wird ein definitiver Vertrag erarbeitet. Der Klient hat das Recht innert 5 Tagen vom Vertrag zurück zu treten. Bei Buchung werden die Offertkosten angerechnet.

 

Pflegerische Betreuung

Es besteht die Möglichkeit die pflegerischen Leistungen (unterstützende Körperpflege, Verbandswechsel, Medikamentabgaben, reaktivierende, therapeutische Aktivitäten, etc.) gemäss den Richtlinien des SBK (Schweiz. Berufsverband der Krankenschwestern) der Krankenkasse zu verrechnen. Über die Anerkennung in verschiedenen Kantonen muß zum Voraus mit der Krankenkasse  Rücksprache gehalten werden.

Die Firma viva-la-vita ist ausdrücklich ermächtigt Einsichten in die Krankenakten zu nehmen. Diese werden streng vertraulich behandelt. Für Ausflüge und Reisen ins Ausland ist viva-la-vita eine Vollmacht auszustellen um in Notsituationen angepasst zu handeln und um mit dem Hausarzt oder Notfallarzt Kontakt aufnehmen zu können. Auf Wunsch der Firma viva-la-vita kann ein  Check-up beim Hausarzt verlangt werden. Für Flugreisen muss eine ärztliche Flugtauglichkeit attestiert sein.Dies betrifft nur pflegerisch betreute Kunden. Alle Gruppen-Reisen Teilnehmer sind eigenverantwortlich mit dabei.

 

Preise

Die Preise für sämtliche Leistungen sind in der Offerte ersichtlich. Es gelten die beim Vertragsabschluss gültigen Preise. Für Preisänderungen betreffend Veranstaltungen oder gebuchten Reisen, externer Veranstalter übernimmt viva-la-vita keine Verantwortung.Es gelten die Storno Bedingungen des jeweiligen Tourismusanbieters.

 

Unfälle und Erkrankungen

Kann eine Reise oder Unternehmung infolge Krankheit nicht weitergeführt werden, kann die private Betreuung zu Hause bis zum vereinbarten Termin weitergeführt werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei einem Todesfall werden die verbleibenden Tage des Vertrages voll berechnet.

Muss eine Reise oder Aktivität infolge Erkrankung oder Unfall der Betreuungsperson abgesagt oder vorzeitig beendet werden, so werden nur die geleisteten Arbeitseinsätze verrechnet. Schadenersatz kann in diesen Fällen nicht geltend gemacht werden.

Können die gebuchten Unternehmungen nicht angetreten und auch nicht verschoben werden, so kann der Klient eine Ersatzperson zu den gleichbleibenden Bedingungen anmelden. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleibt der Klient der Firma viva-la-vita gegenüber persönlich haftbar für die Bezahlung des Arrangements.

 

Zahlungsbedingungen

Abklärungs- und Organisationsaufwand,

½ Stundenweise, innert 10 Tagen

 

Betreuungsarbeit auf Reisen

Tagespauschalen, 30 Tage vor Abreise

 

Privatpflege

Tages-Pauschalen 3 Tage vor Arbeitsaufnahme

 

Kurzzeit Betreuung

Stundenpauschale, innert 10 Tagen

 

Zusatzarbeiten, -stunden, Zuschläge

detaillierte Rechnung, innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung

 

Spesen, Unterkünfte, Verpflegung, etc.

Vor Ort direkt oder auf pers. Rechnung innert 10 Tagen

 

Sachschäden und Haftung

Die Firma viva-la-vita haftet für Personenschäden die aus schuldhafter Nichterfüllung der Aufsichtspflicht herbeigeführt werden oder aus grob fahrlässiger Handhabung von pflegerischen Maßnahmen hervor gehen.

 

viva-la-vita haftet nicht:

für Unfälle die sich außerhalb der abgemachten Arbeitszeiten und Nachts ereignen.

wenn der Klient sich auf eigene Verantwortung von der Betreuungsperson entfernt

oder Unternehmungen macht ohne die Zustimmung der Betreuungsperson von viva

la-vita.( schriftliches Entlastungsformular muß dann unterzeichnet werden)

Für Ereignisse durch höhere Gewalt, Pandemien, Witterungseinflüsse, Unruhen

Streiks, Beförderungsschwierigkeiten, Krieg, Probleme und Programmänderungen

eines Reiseveranstalters haftet viva la vita nicht.

 

Annulationskosten

Für Reisen + Ferienaufenthalte ist eine obligatorische  Annulations-

versicherung vorgeschrieben.

 

Bei Reisen und Ausflügen von mehr als 3 Tagen:

Wenn sie den Vertrag auflösen oder ändern wollen, bezahlen sie  bis zum 40 Tag vor Vertragsanfang  Sfr.80.-Bearbeitungsgebühr.

Vom  39 -15    Tag  60% der gesamten Tagespauschalen

         14 –00   Tag  80% der gesamten Tagespauschalen

 

Bei den Reisekosten und Spesen von Drittanbietern unterwegs , gelten dessen Storno Bedingungen.

 

Je nach der Verfügbarkeit von viva-la-vita ist eine Terminverschiebung möglich, dabei wird die Zahlung des gesamten Arrangements per sofort fällig. Wird das Unternehmen von Seiten der Firma viva-la-vita innert 12 Monaten nicht durchgeführt, erhält der Klient das Geld zurück.

Hat der Klient ein Verschiebedatum ausgeschlagen, hat er kein Anrecht mehr auf eine Rückzahlung.

 

 

 

Bei Kurzzeit- Einsätzen bis zu 3 Tagen:

Bei Annulation von

bis  3 Tage    vorher             Sfr. 80.- Bearbeitungsgebühr

bis  1 Tag      vorher             60% der Tagespauschalen

bis 23 Std.     vorher              Volle Tagespauschale

 

Beim Todesfall

Es werden die ganzen gebuchten Tage verrechnet. Es gibt keine Rückerstattung der verbleibenden Tage.

 

Versicherungen

Für die Unfallversicherung ist der Klient selber verantwortlich.

Als ideale Zusatzversicherung für die Risiken einer Reise empfiehlt sich eine Assistance-Versicherung.

 

Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Ihnen und viva-la-vita ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Luzern.