Vertragsgegenstand
Die Betreuerin von viva-la-vita verpflichtet sich, Ihre Wünsche und Interessen nach Ihrem besten Wissen und Gewissen zu erfüllen.
Die Unternehmungen, Ausflüge und Reisen werden genaustens organisiert und vertraglich detailliert festgehalten. Die Inhalte werden in einem speziellen individuellen Programm zusammengestellt, welches der Klient zum Voraus gut heißt. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn diese von der Betreuerin akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Beratung
Informationen über die Dienstleistungen entnehmen Sie den Broschüren oder dem Internet.
Das Erstgespräch erfolgt telefonisch oder persönlich ( 1 Stunde ist unentgeltlich inkl. Anreise).
Ist mehr Zeit erforderlich, wird diese als Beratungsgespräch abgerechnet. Die Beratung erfolgt im Büro in Küssnacht am Rigi, telefonisch oder in den privaten Räumlichkeiten des Klienten. Die Gespräche werden pro angefangene halbe Stunde berechnet.
Werden mehr Beratungen vor Ort erwünscht wird die Reise Zeit à Fr.50.- + Fr. 0.8 /km für die Anreise berechnet.
Auftragsbestätigung
Der Klient entscheidet sich erst nach der Offerterstellung (Fr.150) ob das Vorhaben durchgezogen wird. Danach wird ein definitiver Vertrag erarbeitet. Der Klient hat das Recht innert 5 Tagen vom Vertrag zurück zu treten. Bei Buchung werden die Offertkosten angerechnet.
Pflegerische Betreuung
Es besteht die Möglichkeit die pflegerischen Leistungen (unterstützende Körperpflege, Verbandswechsel, Medikamentabgaben, reaktivierende, therapeutische Aktivitäten, etc.) gemäss den Richtlinien des SBK (Schweiz. Berufsverband der Krankenschwestern) der Krankenkasse zu verrechnen. Über die Anerkennung in verschiedenen Kantonen muß zum Voraus mit der Krankenkasse Rücksprache gehalten werden.
Die Firma viva-la-vita ist ausdrücklich ermächtigt Einsichten in die Krankenakten zu nehmen. Diese werden streng vertraulich behandelt. Für Ausflüge und Reisen ins Ausland ist viva-la-vita eine Vollmacht auszustellen um in Notsituationen angepasst zu handeln und um mit dem Hausarzt oder Notfallarzt Kontakt aufnehmen zu können. Auf Wunsch der Firma viva-la-vita kann ein Check-up beim Hausarzt verlangt werden. Für Flugreisen muss eine ärztliche Flugtauglichkeit attestiert sein.Dies betrifft nur pflegerisch betreute Kunden. Alle Gruppen-Reisen Teilnehmer sind eigenverantwortlich mit dabei.
Preise
Die Preise für sämtliche Leistungen sind in der Offerte ersichtlich. Es gelten die beim Vertragsabschluss gültigen Preise. Für Preisänderungen betreffend Veranstaltungen oder gebuchten Reisen, externer Veranstalter übernimmt viva-la-vita keine Verantwortung.Es gelten die Storno Bedingungen des jeweiligen Tourismusanbieters.
Unfälle und Erkrankungen
Kann eine Reise oder Unternehmung infolge Krankheit nicht weitergeführt werden, kann die private Betreuung zu Hause bis zum vereinbarten Termin weitergeführt werden. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei einem Todesfall werden die verbleibenden Tage des Vertrages voll berechnet.
Muss eine Reise oder Aktivität infolge Erkrankung oder Unfall der Betreuungsperson abgesagt oder vorzeitig beendet werden, so werden nur die geleisteten Arbeitseinsätze verrechnet. Schadenersatz kann in diesen Fällen nicht geltend gemacht werden.
Können die gebuchten Unternehmungen nicht angetreten und auch nicht verschoben werden, so kann der Klient eine Ersatzperson zu den gleichbleibenden Bedingungen anmelden. Im Falle des Eintritts einer Ersatzperson bleibt der Klient der Firma viva-la-vita gegenüber persönlich haftbar für die Bezahlung des Arrangements.
Zahlungsbedingungen
Abklärungs- und Organisationsaufwand,
½ Stundenweise, innert 10 Tagen
Betreuungsarbeit auf Reisen
Tagespauschalen, 30 Tage vor Abreise
Privatpflege
Tages-Pauschalen 3 Tage vor Arbeitsaufnahme
Kurzzeit Betreuung
Stundenpauschale, innert 10 Tagen
Zusatzarbeiten, -stunden, Zuschläge
detaillierte Rechnung, innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung
Spesen, Unterkünfte, Verpflegung, etc.
Vor Ort direkt oder auf pers. Rechnung innert 10 Tagen
Sachschäden und Haftung
Die Firma viva-la-vita haftet für Personenschäden die aus schuldhafter Nichterfüllung der Aufsichtspflicht herbeigeführt werden oder aus grob fahrlässiger Handhabung von pflegerischen Maßnahmen hervor gehen.
viva-la-vita haftet nicht:
für Unfälle die sich außerhalb der abgemachten Arbeitszeiten und Nachts ereignen.
wenn der Klient sich auf eigene Verantwortung von der Betreuungsperson entfernt
oder Unternehmungen macht ohne die Zustimmung der Betreuungsperson von viva
la-vita.( schriftliches Entlastungsformular muß dann unterzeichnet werden)
Für Ereignisse durch höhere Gewalt, Pandemien, Witterungseinflüsse, Unruhen
Streiks, Beförderungsschwierigkeiten, Krieg, Probleme und Programmänderungen
eines Reiseveranstalters haftet viva la vita nicht.
Annulationskosten
Für Reisen + Ferienaufenthalte ist eine obligatorische Annulations-
versicherung vorgeschrieben.
Bei Reisen und Ausflügen von mehr als 3 Tagen:
Wenn sie den Vertrag auflösen oder ändern wollen, bezahlen sie bis zum 40 Tag vor Vertragsanfang Sfr.80.-Bearbeitungsgebühr.
Vom 39 -15 Tag 60% der gesamten Tagespauschalen
14 –00 Tag 80% der gesamten Tagespauschalen
Bei den Reisekosten und Spesen von Drittanbietern unterwegs , gelten dessen Storno Bedingungen.
Je nach der Verfügbarkeit von viva-la-vita ist eine Terminverschiebung möglich, dabei wird die Zahlung des gesamten Arrangements per sofort fällig. Wird das Unternehmen von Seiten der Firma viva-la-vita innert 12 Monaten nicht durchgeführt, erhält der Klient das Geld zurück.
Hat der Klient ein Verschiebedatum ausgeschlagen, hat er kein Anrecht mehr auf eine Rückzahlung.
Bei Kurzzeit- Einsätzen bis zu 3 Tagen:
Bei Annulation von
bis 3 Tage vorher Sfr. 80.- Bearbeitungsgebühr
bis 1 Tag vorher 60% der Tagespauschalen
bis 23 Std. vorher Volle Tagespauschale
Beim Todesfall
Es werden die ganzen gebuchten Tage verrechnet. Es gibt keine Rückerstattung der verbleibenden Tage.
Versicherungen
Für die Unfallversicherung ist der Klient selber verantwortlich.
Als ideale Zusatzversicherung für die Risiken einer Reise empfiehlt sich eine Assistance-Versicherung.
Gerichtsstand
Im Verhältnis zwischen Ihnen und viva-la-vita ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist Luzern.